Honorarvermittlung von Nettotarifen - Honorartarifen für die betriebliche
Altersvorsorge
Was versteht man unter Honorarvermittlung?
Bei der Honorarvermittlung wird ein im Vorfeld vereinbartes Vermittlungsentgelt für die Vermittlung eines betrieblichen Versicherungsvertrages direkt vom Kunden an den Berater bezahlt. Eine sonst übliche Provisions- bzw. Courtagezahlung seitens der Versicherungsgesellschaft an den Berater erfolgt nicht. Das auf diesem Wege vermittelte Versicherungsprodukt wird netto, also vollständig ohne Provisionen und Abschlusskosten, angeboten.
Vorteile der Honorarvermittlung:
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Nettotarfe betriebliche Altersvorsorge –
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