Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge kann von

  • Arbeitnehmern,
  • leitenden Angestellten
  • und der Geschäftsführung

genutzt werden.

Die Ausfinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann je nach Ausgestaltung auf drei Arten erfolgen:

  • arbeitgeberfinanziert
  • arbeitnehmerfinanziert
  • mischfinanziert (Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich gemeinsam)

Eine klug konzipierte Versorgung kann Ihnen deutliche Einsparungen im Bereich der Sozialabgaben verschaffen. Die Arbeitnehmer profitieren in der Regel von der hohen staatlichen Förderung über die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Umwandlung (Bruttosparen).

Arbeitgeber beraten wir bei der Einrichtung oder Neustrukturierung Ihrer Versorgung. Wir selektieren für Sie die Möglichkeiten und empfehlen Ihnen ein Modell, das zu Ihnen passt. Ihnen stehen fünf unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung:

Ihren Steuerberater unterstützen wir bei der Einrichtung und Produktumsetzung.